Weiterhin werden menschliche Wunschvorstellungen zum Erscheinungsbild von Heimtieren und wirtschaftliche Kriterien in der Nutztierzucht stärker gewichtet als das Wohlbefinden und die Gesundheit der gezüchteten Tiere.
Mit der Amtsverordnung zum Tierschutz beim Züchten erliess der Bund im Januar 2015 detaillierte Vorschriften gegen Extremformen in der Tierzucht. Der Schweizer Tierschutz (STS) evaluierte nun deren Umsetzung in der Praxis mittels einer Umfrage bei Züchtern, Zuchtorganisationen und kantonalen Behörden. Zufriedenstellend bis gut war die Rücklaufquote bei den an Hunde-Rasseclubs und Hundezüchter sowie an Nutztierzuchtverbände verschickten Fragebogen. Katzen- und Kleintierzüchter scheinen hingegen nur mässig an Extremzuchtfragen interessiert zu sein: Die Dachorganisationen Fédération Féline Helvétique FFH und Kleintiere Schweiz scheuten ein Ausfüllen der Fragebogen und auch seitens der Züchterschaft erfolgten deutlich weniger Retournierungen. Die Auswertung von insgesamt 187 Fragebogen erlaubt dennoch eine erste Standortbestimmung zur Umsetzung der Verordnung.
Qualzuchten
Während tierschutzrelevante Folgen von Überzüchtungen wissenschaftlich und in der tierärztlichen Praxis nachgewiesen sind, scheint das diesbezügliche Problembewusstsein bei manchen Rasseclubs, Zuchtorganisationen oder Züchtern noch immer zu fehlen, wie die STS-Umfrage zeigt. Tatsache ist, dass weiterhin viele Tausende Heimtiere mit Qualzuchtmerkmalen geboren werden. Bei Nutztieren wirkt der ökonomische Druck seit Jahrzehnten auf eine einseitige Leistungszucht. Das Leben überzüchteter Heim- und Nutztiere ist selbst bei bester Pflege und Haltung oftmals geprägt durch körperliche Schäden und Defizite durch dauernde Schmerzen, Leiden und Krankheiten.
Schwieriger Vollzug
Durchsetzung und Kontrolle der Bestimmungen zum Züchten von Tieren erfordern viel veterinärmedizinisches und ethologisches Know-how bei der Beurteilung tierschutzrelevanter Überzüchtungen und gehören somit zu den schwierigsten und aufwändigsten Vollzugsaufgaben im Tierschutz. Es besteht daher die Gefahr, dass diese zum Schutz der Tiere notwendige gesetzliche Vorgabe Makulatur bleibt.
Damit die Verordnung in Zukunft wirkungsvoll umgesetzt werden kann, schlägt der Schweizer Tierschutz STS – zur Unterstützung der Vollzugsorgane – die Bildung einer Expertengruppe vor, welche die fachlichen Abklärungen übernimmt und für eine schweizweit einheitliche Umsetzung sorgt. Zudem gilt es, Zuchtorganisationen verstärkt in die Verantwortung zu nehmen, da diese sowohl für die Formulierung der Zuchtziele, als auch für Ausstellungen und Prämierungen von Zuchttieren zuständig sind. Und wo Bund und Kantone Zuchtverbände, Ausstellungen und Prämierungen von Zuchttieren subventionieren, sind diese finanziellen Beiträge konsequent an die Auflage zur Einhaltung tierschutzkonformer Zuchtziele zu knüpfen.
Schweizer Tierschutz